In Deutschland ist die Stillberatung noch eine Privatleistung und wird von der Krankenkasse nur teilweise übernommen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wegen einer Kostenübernahme.
Auch wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, wird so die Dringlichkeit einer Stillberatung deutlich. Dadurch werden die Chancen erhöht, dass dies in Zukunft in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
Eine Stillberatung benötigt in manchen Fällen einen Besuch beim Frauenarzt oder beim Kinderarzt. Außerdem ist diese Beratung unabhängig von der Betreuung durch die Hebamme. Ich wünsche mir immer eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen und verweise ausdrücklich darauf, dass ich gerne mit Ihrem Einverständnis einen kurzen Bericht an die nachfolgende Fachkraft schreibe.